AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MIKO Reservations GmbH

I. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Die MIKO Reservations GmbH (im folgenden „MIKO“) organisiert Hotelgruppenbuchungen, Konferenzen und Events und erwirbt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung z.B. Hotelzimmerkontingente und hiermit verbundene typische Nebenleistungen, Transfers, Veranstaltungsräume sowie Catering- und Entertainmentleistungen, (im Folgenden „Leistungen“) von Unternehmen, die diese Leistungen erbringen (im Folgenden „Leistungsträger“). Darüber hinaus erbringt MIKO eigene Leistungen.
  2. MIKO veräußert diese Leistungen an ihre Auftraggeber.
  3. Sämtliche unter 2. beschriebenen Verträge der MIKO mit ihren Auftraggebern unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). AGB des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Zudem vermittelt MIKO Leistungen von Leistungsträgern, die diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erbringen. Im Rahmen der Buchung wird zwischen dem Auftraggeber und MIKO vereinbart, ob eine Leistung von MIKO erbracht, veräußert oder vermittelt wird. Für die vermittelten Leistungen gelten im Weiteren nur die § X und XI dieser AGB.
  5. Gäste im Sinne dieser AGB sind die natürlichen Personen, die die Dienstleistungen tatsächlich nutzen, z.B. Hotelgäste, Konferenzteilnehmer.
  6. Die veranstaltungsrechtliche Haftung obliegt dem Auftraggeber.

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. MIKO schickt dem Auftraggeber einen Vertragsentwurf mit den durch sie zu erbringenden Leistungen zu. Der Eingang des vom Auftraggeber unterschriebenen Vertragsentwurfes bei MIKO stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Auftraggeber ist an sein Angebot vier Wochen gebunden.
  2. Der Eingang des von MIKO gegengezeichneten Vertrages beim Auftraggeber stellt die Annahme des Angebots dar.
  3. Ein wirksamer Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn MIKO nicht binnen vier Wochen nach Eingang des Angebots die Annahme schriftlich ablehnt.
  4. Übermittlungsfehler oder Missverständnisse aufgrund telefonischer, fernschriftlicher oder sonstiger Aufträge, bei denen eine schriftliche Bestätigung durch die MIKO nicht möglich ist, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

III. Leistungen

  1. Sämtliche von MIKO zur Verfügung gestellten Informationen zu vertraglichen Leistungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibungen übernimmt MIKO keine Gewähr.
  3. Die international übliche Hotel-Klassifizierung nach Sternen gibt einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel-Standard. Die von MIKO kommunizierte Hotel-Klassifizierung beruht auf einer Selbsteinschätzung der Hotels sowie ggf. auf gesammelten Erfahrungen von MIKO. Auch alle zusätzlichen Hotel-Informationen und Beschreibungen beruhen auf Eigenangaben der Hotels.
  4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Nebenabreden oder den Umfang der vertraglichen Leistung betreffende Änderungen bedürfen der Schriftform.
  5. Sollte zum Zeitpunkt der Leistung eine Messe oder eine sonstige Veranstaltung stattfinden, egal ob sie von einem Dritten oder vom Auftraggeber veranstaltet wird, so ist diese Veranstaltung nicht Vertragsbestandteil, und es ist damit für den Vertrag unerheblich, ob diese Veranstaltung stattfindet oder nicht. Dies gilt auch, wenn zur Vereinfachung der Kommunikation zwischen MIKO und Auftraggeber diese Messe oder Veranstaltung z.B. in Emails, Angeboten oder auf der Homepage erwähnt wird. Dies gilt auch für Verträge, es sei denn im Vertrag sind konkrete Regelungen in Bezug auf das Nicht-/Stattfinden der Veranstaltung vereinbart.
  6. Die Unter- oder Weitervermietung von an den Auftraggeber vermieteten Zimmern sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MIKO.
  7. MIKO übernimmt keine Haftung für Leistungen, die der Auftraggeber direkt mit Leistungsträgern vereinbart. Wird MIKO von einem Leistungsträger aufgrund einer Leistung in Anspruch genommen, die nicht Vertragsbestandteil ist, so hat der Auftraggeber MIKO hiervon freizustellen.
  8. Der Auftraggeber hat MIKO spätestens 1 Monat vor Leistungsinanspruchnahme eine Liste mit den Namen der nutzungsberechtigten Gäste zu übermitteln. Unvollständige, fehlerhafte oder missverständliche Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unterlässt der Auftraggeber das Zusenden der Namensliste, und kommt es infolge dessen beim Leistungsträger zu Nicht- oder Fehlbelegungen, so haftet der Auftraggeber für einen eventuellen Schaden beim Leistungsträger, ohne dass dadurch die vereinbarte Zahlungspflicht des Auftraggebers gegenüber MIKO berührt wird.
  9. Der Auftraggeber haftet für alle Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben, dass ein Hotel vom Vertrag mit MIKO zurücktritt, weil Buchungen unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zu Gästen oder zum Zweck des Aufenthalts vorgenommen werden oder weil die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährdet.
  10. Die Hotels stellen die Zimmer vom Nachmittag des Anreisetags bis zum Vormittag des Abreisetages zu festgelegten Zeiten zur Verfügung. Für Ansprüche des Hotels wegen verspäteter Räumung eines Zimmers durch Gäste haftet der Auftraggeber.
  11. Ein Anspruch des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich eines Leistungstermins, eines Leistungsziels, eines Leistungsortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht.
  12. Im Fall von Änderungswünschen des Auftraggebers teilt MIKO die hierfür anfallenden Kosten vorab mit. Eine Änderung der gebuchten Leistungen ist nur nach einer verbindlichen Kostenübernahmeerklärung durch den Auftraggeber möglich.
  13. Im Falle von Hotelbuchungen besteht kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  14. Hotels sind dazu berechtigt, angemessene Sicherheiten für beanspruchte und nicht vom Vertrag umfasste Sonderleistungen, z.B. durch Hinterlegung einer Kreditkarte beim Check-In, zu verlangen.

IV. Preise

  1. Es gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise.
  2. Die von MIKO angebotenen Preise basieren auf der Zahlung durch Überweisung des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber eine Bezahlung mittels einer anderen Zahlungsart, z.B. Kreditkarte, wünscht, behält sich MIKO das Recht vor, den angebotenen Preis um die Kosten der anderen Zahlungsart anzupassen.
  3. Ein Mehrwersteuerausweis ist für bestimmte Leistungen nicht möglich (§14a (6) UstG; §25 UstG (Art. 306 EU-MWStSystRL)).

V. Zahlung

  1. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug per Banküberweisung oder mittels Kreditkarte zahlbar. Wurde vertraglich ein gesondertes Zahlungsziel vereinbart, entscheidet für die Frage der Rechtzeitigkeit der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei MIKO.
  2. Der Auftraggeber kommt ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. In diesem Fall hat er MIKO Verzugszinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ein früheres Inverzugsetzen und das Geltendmachen eines weitergehenden Verzugsschadens bleiben ausdrücklich vorbehalten.

VI. Gewährleistung und Rücktritt

  1. Die Haftung von MIKO für Sachmängel richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, muss der Auftraggeber dies unverzüglich MIKO gegenüber anzeigen. Die Anzeige gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger ist nicht ausreichend.
  3. Der Auftraggeber kann unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. MIKO kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt.
  4. Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft die unverzügliche Anzeige des Mangels, kann der Auftraggeber keine Ansprüche aus dem Leistungsmangel herleiten.
  5. Der Auftraggeber hat das Recht von dem mit MIKO geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn das Recht hierzu im Vertrag vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
  6. Sofern dem Auftraggeber vertraglich ein kostenfreies Rücktrittsrecht zusteht, ist MIKO im gleichen Zeitraum berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Auftraggeber nach den vereinbarten Leistungen vorliegen und der Auftraggeber auf Rückfrage von MIKO nicht innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet oder diese Frist untätig verstreichen lässt.
  7. MIKO hat das Recht, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag wahlweise ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Anzahlung, Sicherheitsleistung oder Restzahlung nicht zu der vereinbarten Fälligkeit geleistet wird oder Serviceleistungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Auftraggebers, der Zahlungsfähigkeit, des Aufenthalts- oder des Nutzungszweckes) gebucht werden.
  8. MIKO hat den Auftraggeber von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch MIKO begründet keine Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch von MIKO auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
  9. Vorbehaltlich anderer vertraglicher Vereinbarungen gelten im Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung die gesetzlichen Regelungen.

VII. Kündigung

  1. MIKO und der Auftraggeber können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag außerordentlich kündigen.
    Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor
  2. a) im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abweisung mangels Masse über das Vermögen eines Vertragspartners oder des Stellens eines Insolvenzantrages des anderen Vertragspartners.
    b) im Falle von schwerwiegenden und für die andere Vertragspartei unzumutbaren Vertragsverletzungen des Vertragspartners.
  3. Im alleinigen Risikobereich einer Partei liegende Gründe, z.B. die Unmöglichkeit der Anreise, auch aufgrund von höherer Gewalt, stellen keinen wichtigen Grund dar und rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung nicht.

VIII. Haftung

  1. MIKO haftet für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Daneben haftet MIKO wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist und wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MIKO oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Die Haftung von MIKO wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MIKO, wenn Ansprüche direkt gegenüber diesen geltend gemacht werden.
  4. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit MIKO einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
  5. MIKO übernimmt keine Haftung für eingebrachte Sachen der Gäste.
  6. An Stelle der Geltendmachung von Schadenersatz kann der Auftraggeber die Abtretung von MIKO zustehenden Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger an sich verlangen. MIKO wird damit von allen Ansprüchen des Auftraggebers freigestellt.
  7. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Gäste verursacht werden. Für den Fall, dass MIKO vom Leistungsträger in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber MIKO von jeglicher Inanspruchnahme frei.

IX. Fristen und Verjährung

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Vertragsleistungen gegenüber MIKO geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
  2. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber MIKO verjähren in einem Jahr.
  3. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MIKO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der MIKO beruhen.
    Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

X. Vermittlung von Leistungen – gemäß §1, Satz 4 dieser AGB

  1. Im Falle der Vermittlung einer Leistung gemäß §1, Satz 4 dieser AGB wird eine Buchungsanfrage über MIKO als Erklärungsbote im Auftrag des Auftraggebers an den entsprechenden Leistungsträger weitergegeben. Der Beherbergungs-/Dienstleistungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungsträger zustande. Sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und Leistungsträger. Der Beherbergungs-/Dienstleistungsvertrag unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gebuchten Leistungsträgers.
  2. Der Vertragsabschluss erfolgt auf Grundlage eines durch MIKO übermittelten Angebotes des Leistungsträgers und bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Alle Änderungen und Stornierungen müssen ausschließlich schriftlich vorgenommen werden und bedürfen der schriftlichen Gegenbestätigung durch den Leistungsträger, die durch MIKO übermittelt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Änderung oder Stornierung ist der Eingang bei MIKO zzgl. 3 Werktage (Mo-Fr) als Bearbeitungszeit für MIKO.
  3. MIKO übernimmt keine Haftung für Leistungen, die der Auftraggeber direkt mit Leistungsträgern vereinbart. Wird MIKO von einem Leistungsträger aufgrund einer Leistung in Anspruch genommen, die nicht Vertragsbestandteil ist, so hat der Auftraggeber MIKO hiervon freizustellen.
  4. Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibungen übernimmt MIKO keine Gewähr.

XI. Schlussbestimmung, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und MIKO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Soweit bei Klagen des Auftraggebers gegen die MIKO im Ausland für die Haftung der MIKO dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Auftraggebers ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  3. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
  4. Bei Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und einer anderssprachlichen Fassung der AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich.
  5. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB berührt die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist im Streitfall durch eine solche zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt und dem wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: Oktober 2021